Die NETINERA Deutschland GmbH ist bemüht, die Webseite www.netinera.de barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage ist das Berliner Gesetz zur Förderung der Barrierefreiheit (BlnBGG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Berlin (BITV Bln). Unser Ziel ist es, eine inklusive, digitale Umgebung zu schaffen, die allen Menschen gleichberechtigten Zugang ermöglicht und niemanden aufgrund von Behinderungen ausschließt.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.netinera.de, sowie alle dazugehörigen Unterseiten.
Die Webseite www.netinera.de setzt derzeit die Regularien des BlnBGG und des BITV Bln. teilweise um.
Aufgrund von technischen Inkompatibilitäten und der zeitlich langwierigen Umstellung auf aktuelle Software-Strukturen, können wir eine Barrierefreiheit im Augenblick nicht vollständig abbilden.
Die NETINERA Deutschland GmbH arbeitet stets daran, die Webseite www.netinera.de weiter barrierefrei zu gestalten, um den Nutzern einen möglichst uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen. Bis spätestens Mitte 2025 ist ein umfassender Website-Relaunch vorgesehen, der unter anderem eine deutliche Verbesserung der Barrierefreiheit mit sich bringen wird.
Unser Anspruch ist es, Inhalte so verständlich und zugänglich wie möglich zu gestalten. Sollten Sie auf Barrieren stoßen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
NETINERA Deutschland GmbH
Brückenstraße 6
10179 Berlin
E-Mail: info@netinera.de
Telefon: +49 30 684 084 30
Wenn Ihre Hinweise nicht zufriedenstellend beantwortet werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BlnBGG wenden. Diese hilft, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen.
Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung – Schlichtungsstelle
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin
Telefon: 030 – 90 26 12 12
E-Mail: schlichtungsstelle@lvb.berlin.de
Website: www.berlin.de/lbb
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.
(Letzte Aktualisierung: 07.07.2025)